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Finanzierungshilfen

Rausch Technik · Ladeboy

Kostenträger-Check

Rollstuhlverladesysteme und Fahrzeugumbauten können je nach Fall bis zu 100 % gefördert werden. Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Beantworten Sie wenige Fragen und erfahren Sie, an welche Stelle sich Ihr Antrag voraussichtlich richtet.

Dauert weniger als eine Minute · kostenlos und unverbindlich

Ist Ihre Einschränkung Folge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit?

Dann ist häufig die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Wofür benötigen Sie das Fahrzeug hauptsächlich?

Davon hängt ab, ob Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur sozialen Teilhabe in Frage kommt.

Was trifft auf Ihre berufliche Situation zu?

Die Zuständigkeit richtet sich vor allem nach Ihrem beruflichen Hintergrund.

Können Sie das Fahrzeug selbst führen, oder fährt eine dritte Person für Sie?

Das ist eine Voraussetzung für Leistungen für ein Kraftfahrzeug nach § 83 SGB IX.

Ihr voraussichtlicher Kostenträger

Gesetzliche Unfallversicherung

Bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten ist in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner. Die Höhe orientiert sich an der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV).

Was gefördert werden kann
  • Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wie Rollstuhlverladesysteme, zum Beispiel der Ladeboy
  • Hilfen zur Beschaffung eines Fahrzeugs
  • Umbauten und Anpassungen am Fahrzeug
Wichtig zu wissen
  • Stoßen Sie Anschaffungen, Gutachten, Umbauten oder Vertragsabschlüsse erst dann verbindlich an, wenn eine schriftliche Entscheidung des Kostenträgers vorliegt.
Ihr voraussichtlicher Kostenträger

Bundesagentur für Arbeit

Bei weniger als 15 Jahren rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung ist für Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Regel die Bundesagentur für Arbeit zuständig.

Was gefördert werden kann
  • Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wie Rollstuhlverladesysteme, zum Beispiel der Ladeboy. Dieser Teil ist typischerweise nicht an das Einkommen gekoppelt
  • Zuschuss zum Fahrzeugkauf, in der Regel einkommensabhängig und bis 22.000 Euro begrenzt; in besonderen Fällen ist mehr möglich, wenn Art oder Schwere der Behinderung dies zwingend erfordern
Wichtig zu wissen
  • Vorausgesetzt wird, dass Sie dauerhaft auf das Auto angewiesen sind, um Arbeit oder Ausbildung zu erreichen, und dass öffentliche Verkehrsmittel oder ein Fahrdienst nicht zumutbar oder auf Dauer nicht wirtschaftlich sind.
  • Stoßen Sie Anschaffungen, Gutachten, Umbauten oder Vertragsabschlüsse erst dann verbindlich an, wenn eine schriftliche Entscheidung vorliegt.
Ihr voraussichtlicher Kostenträger

Rentenversicherungsträger

Nach mindestens 15 Jahren rentenversicherungspflichtiger Berufstätigkeit ist für Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Regel die gesetzliche Rentenversicherung zuständig.

Was gefördert werden kann
  • Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wie Rollstuhlverladesysteme, zum Beispiel der Ladeboy. Dieser Teil ist typischerweise nicht an das Einkommen gekoppelt
  • Zuschuss zum Fahrzeugkauf, in der Regel einkommensabhängig und bis 22.000 Euro begrenzt; in besonderen Fällen ist mehr möglich, wenn Art oder Schwere der Behinderung dies zwingend erfordern
Wichtig zu wissen
  • Vorausgesetzt wird, dass Sie dauerhaft auf das Auto angewiesen sind, um Arbeit oder Ausbildung zu erreichen, und dass öffentliche Verkehrsmittel oder ein Fahrdienst nicht zumutbar oder auf Dauer nicht wirtschaftlich sind.
  • Stoßen Sie Anschaffungen, Gutachten, Umbauten oder Vertragsabschlüsse erst dann verbindlich an, wenn eine schriftliche Entscheidung vorliegt.
Ihr voraussichtlicher Kostenträger

Integrationsamt

Das Integrationsamt fördert Berufstätige mit Behinderungen dann, wenn sonst kein anderer Träger zuständig ist. Das betrifft insbesondere Selbstständige und Beamte.

Was gefördert werden kann
  • Behinderungsbedingte Zusatzausstattung wie Rollstuhlverladesysteme, zum Beispiel der Ladeboy. Dieser Teil ist typischerweise nicht an das Einkommen gekoppelt
  • Zuschuss zum Fahrzeugkauf, in der Regel einkommensabhängig und bis 22.000 Euro begrenzt; in besonderen Fällen ist mehr möglich
Wichtig zu wissen
  • Vorausgesetzt wird, dass Sie dauerhaft auf das Auto angewiesen sind, um Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, und dass öffentliche Verkehrsmittel oder ein Fahrdienst nicht zumutbar oder auf Dauer nicht wirtschaftlich sind.
  • Stoßen Sie Anschaffungen, Gutachten, Umbauten oder Vertragsabschlüsse erst dann verbindlich an, wenn eine schriftliche Entscheidung vorliegt.
Ihr voraussichtlicher Kostenträger

Sozialamt oder überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe

Ohne Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis kommen Leistungen zur sozialen Teilhabe in Frage. Grundlage sind vor allem die Mobilitätsleistungen nach § 83 SGB IX sowie die Leistungen zur sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX. Die Höhe orientiert sich häufig an der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV).

Was gefördert werden kann
  • Beschaffung eines Kraftfahrzeugs
  • Erforderliche Zusatzausstattung, darunter Rollstuhlverladesysteme wie der Ladeboy
  • Erlangung der Fahrerlaubnis
  • Instandhaltung sowie die mit dem Betrieb verbundenen Kosten
Wichtig zu wissen
  • Vorausgesetzt wird, dass Ihnen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund von Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist.
  • Leistungen der Eingliederungshilfe sind grundsätzlich nachrangig. In der Regel werden dabei auch Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft.
  • Die Zuständigkeit ist je nach Bundesland unterschiedlich organisiert; häufig sind Sozialämter oder überörtliche Träger beteiligt.
  • Stoßen Sie Anschaffungen, Gutachten, Umbauten oder Vertragsabschlüsse erst dann verbindlich an, wenn eine schriftliche Entscheidung vorliegt.
Unsere Empfehlung

Lassen Sie uns gemeinsam auf Ihren Fall schauen

Wenn weder Sie selbst noch eine dritte Person das Fahrzeug führen kann, kommen nach § 83 SGB IX vorrangig Leistungen zur Beförderung in Betracht, etwa durch einen Beförderungsdienst. Ob und wie ein Verladesystem in Ihrem Fall gefördert werden kann, klären wir am besten im persönlichen Gespräch.

So geht es weiter
  • Wir besprechen Ihre Situation und mögliche Lösungen unverbindlich.
  • Aus vielen Projekten wissen wir, welche Stellen typischerweise zuständig sind.
Ihre Möglichkeit

Stiftungen und Vereine

Wenn eine Finanzierung durch Leistungsträger nicht möglich ist oder nicht ausreicht, können ergänzend Stiftungen oder Vereine unterstützen.

Wichtig zu wissen
  • Es gibt viele Programme mit unterschiedlichen Anforderungen, Unterlagen und Fristen.
  • Eine strukturierte Vorgehensweise lohnt sich. Wir unterstützen Sie dabei, den passenden Weg zu finden.


Kostenübernahme und Zuschuss bei unseren Produkten 

Achtung diese Informationen gelten nur für Deutschland: Bei manchen Kunden ist die Finanzierungsfrage unserer Produkte zentral. Die gute Nachricht: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Förderung oder Kostenübernahme je nach Fall bis zu 100% betragen. Durch unsere Erfahrung aus vielen Projekten wissen wir, welche Stellen typischerweise zuständig sind, und wir unterstützen Sie dabei, den passenden Weg zur Finanzierung zu finden.

Vorgehen, Kostenträger und Leitsatz


Schon in den ersten Gesprächen klären wir gemeinsam, an welchen Leistungsträger sich Ihr Antrag richten sollte. Die Zuständigkeit hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und kann unterschiedlich ausfallen.

Häufig sind beispielsweise die gesetzliche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit beteiligt. In bestimmten Fällen spielen auch Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben, die gesetzliche Unfallversicherung oder die Kriegsopferfürsorge eine Rolle.

Damit eine Kostenübernahme bewilligt wird, muss die Lösung sinnvoll, nachvollziehbar und wirtschaftlich sein. Deshalb planen wir den Umbau so, dass er Ihre Anforderungen zuverlässig erfüllt, ohne unnötige Kosten zu verursachen.

Wenn es zu Ihrem Bedarf passt, kann das auch bedeuten, dass ein kleineres oder älteres Auto umgebaut wird um die Anschaffung eines Vans einzusparen. In diesem Aspekt denken wir, typisch schwäbisch, sparsam.

a calculator sitting on top of a table next to a laptop

Kostenübernahme: Wer kann Kraftfahrzeughilfe erhalten?


Unser Entwicklungsteam arbeitet unermüdlich daran, die Leistung, Sicherheit und Funktionalität der Plattform zu verbessern und sicherzustellen, dass sie stets auf dem neuesten Stand der Innovation bleibt.

Option 1: 
Kraftfahrzeughilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben


Wenn ein Fahrzeug notwendig ist, um den Arbeitsplatz, die Ausbildungsstätte oder Maßnahmen der beruflichen Bildung zu erreichen, kann Kraftfahrzeughilfe im Rahmen der beruflichen Teilhabe in Betracht kommen. 

Je nach Fall können dabei unterschiedliche Bausteine gefördert werden. Dazu gehört zum einen die Unterstützung beim Fahrzeugkauf. Dieser Zuschuss ist in der Regel einkommensabhängig und ist grundsätzlich bis zu 22.000 Euro begrenzt; in besonderen Fällen kann auch ein höherer Betrag möglich sein, wenn Art oder Schwere der Behinderung dies zwingend erfordern.

Zum anderen kann die behinderungsbedingte Zusatzausstattung (wie bspw. Rollstuhlverladesysteme) übernommen werden. Dieser Teil ist typischerweise nicht an das Einkommen gekoppelt.

Wichtig für die Bewilligung ist in der Praxis, dass Sie dauerhaft auf das Auto angewiesen sind, um Arbeit oder Ausbildung zu erreichen, und dass andere Lösungen wie öffentliche Verkehrsmittel oder ein Fahrdienst nicht zumutbar oder auf Dauer nicht wirtschaftlich sind.

Welche Stelle für Ihren Antrag zuständig ist, richtet sich vor allem nach Ihrem beruflichen Hintergrund. Grunsätzlich gilt:

  • Bundesagentur für Arbeit: wenn Sie weniger als 15 Jahre rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind.
  • Rentenversicherungsträger: nach mind. 15 Jahren rentenversicherungspflichtiger Berufstätigkeit.
  • Integrationsamt: fördert Berufstätige mit Behinderungen, wenn sonst kein anderer Träger zuständig ist (Selbstständige, Beamte).

Wichtig: Sie sollten Anschaffungen, Gutachten, Umbauten oder Vertragsabschlüsse erst dann verbindlich anstoßen, wenn eine schriftliche Entscheidung des Kostenträgers vorliegt.

Option 2:

Kraftfahrzeughilfe als Leistung zur sozialen Teilhabe

Wenn kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis besteht, können Leistungen im Rahmen der sozialen Teilhabe möglich sein. Grundlage ist insbesondere die Mobilitätsleistungen nach § 83 SGB IX. Demnach umfassen Leistungen zur Mobilität (§ 83 SGB IX, Absatz 1):

" 1. Leistungen zur Beförderung, insbesondere durch einen Beförderungsdienst, und

​2. Leistungen für ein Kraftfahrzeug.

(2) Leistungen nach Absatz 1 erhalten Leistungsberechtigte nach § 2, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist.

Leistungen nach Absatz 1 Nummer 2 werden nur erbracht, wenn die Leistungsberechtigten das Kraftfahrzeug führen können oder gewährleistet ist, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt und Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 nicht zumutbar oder wirtschaftlich sind.

(3) Die Leistungen nach Absatz 1 Nummer 2 umfassen Leistungen

1. zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,

2. für die erforderliche Zusatzausstattung,

3. zur Erlangung der Fahrerlaubnis,

4. zur Instandhaltung und

5. für die mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs verbundenen Kosten."

Die Bemessung der Leistungen orientiert sich an der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung.

Darüber hinaus sind Rollstuhlverladesysteme auch im Rahmen der sozialen Teilhabe förderfähig gemäß SGB IX § 113 Leistungen zur Sozialen Teilhabe:

"(2) Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere

1. Leistungen für Wohnraum,

2. Assistenzleistungen,

3. heilpädagogische Leistungen,

4. Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,

5. Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,

6. Leistungen zur Förderung der Verständigung,

7. Leistungen zur Mobilität,

8. Hilfsmittel,

9. Besuchsbeihilfen."

Die Höhe orientiert sich dabei häufig an den Grundsätzen der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV).

Achtung: Leistungen der Eingliederungshilfe sind grundsätzlich nachrangig. Das bedeutet, sie kommen nur dann in Betracht, wenn die erforderliche Unterstützung nicht über andere Träger oder auf andere zumutbare Weise gedeckt werden kann. In diesem Zusammenhang werden in der Regel auch Einkommens- und Vermögensverhältnisse geprüft.

Zuständigkeiten können je nach Bundesland unterschiedlich organisiert sein; häufig sind Sozialämter bzw. überörtliche Träger beteiligt.

Für die Verwaltungspraxis gibt es zudem Orientierungshilfen, zum Beispiel Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) zu Leistungen für ein Kraftfahrzeug im Rahmen der sozialen Teilhabe.

Option 3:

Andere Förderungsmöglichkeiten

Wenn eine Finanzierung durch Leistungsträger nicht möglich ist oder nicht ausreicht, können ergänzend auch Stiftungen oder Vereine unterstützen. Da es hier viele Programme mit unterschiedlichen Anforderungen, Unterlagen und Fristen gibt, lohnt sich eine strukturierte Vorgehensweise.